Schütte und Partner - Beratende Ingenieure im Bauwesen

Der Umfang der gutachterlichen Tätigkeit bei Untersuchungen an der vorhandenen Bausubstanz bei Neu- und Altbauten im privaten wie auch im gewerblichen Bereich ist je nach Bautenstand, bzw. Instandhaltungsrückstau recht unterschiedlich und ist immer auf den konkreten Fall und Zweck abzuwägen.


Der Zweck eines Gebäudes ist seine Nutzung, die Abnutzung die Folge. Bei einer sachgemäßen Nutzung sind Abnutzung und Verschleiß nicht zu vermeiden. Zu den wichtigsten Beanspruchungen gehören die durch das Wetter. Abnutzung und Verschleiß werden daher in der Regel als unvermeidbare Vorgänge hingenommen.

Durch eine turnusmäßige Wartung, Instandhaltungsmaßnahme oder Pflege von Bauteilen kann die Lebenserwartung der Bauteile selbst sowie auch die Abnutzung positiv beeinflusst werden. Derartige Bauleistungen müssen jedoch auf das jeweilige Bauteil und Baumaterial zeitlich abgestimmt sein. Ansonsten fällt schnell ein so genannter »Instandhaltungsrückstau« an.

Die bekannteste und regelmäßige Wartungspflicht ist die des Flachdaches. Hierzu findet sich in der Flachdachrichtlinie folgender Hinweis: Ist durch Beschädigungen, durch unterlassene Pflege oder durch eine fortgeschrittene Abwitterung die Funktionsfähigkeit einer Dachabdichtung insgesamt nicht mehr gewährleistet, sind diese Dachabdichtungen zu erneuern.

Der Instandhaltungsrückstau kann also zu einer kompletten Erneuerung führen, zum einen bei unterlassener Pflege und Wartung oder schlichtweg bei Ablauf der Lebenserwartung. Dies ist aber auch materialabhängig. Holz kann Jahrhunderte überdauern, wenn es regelmäßig gepflegt wird. Andere Baumaterialien unterliegen hingegen einer Abwitterung, die irgendwann durch Materialermündung in eine komplette Erneuerung mündet. Dies muss der Sachverständige bei einer Sichtung erkennen und differenzieren.

Typische Baukosten :

 

*2 Die tatsächlichen Kosten sind jedoch abhängig von der Größe und Lage der Immobilie

Bei einer unsachgemäßen Nutzung oder einer nicht ordnungsgemäßen Unterhaltung sind häufig flankierend Bauschäden festzustellen. Auch diese Bauschäden muss der Sach-verständige erkennen und bewerten. Notwendig ist also die Abgrenzung vermeidbarer und unvermeidbarer, zulässiger und unzulässiger Alterung. Bei einem Altbau sind dies wichtige Bestandteile der gutachterlichen Betrachtungsweise von anstehenden Instandhaltungs-maßnahmen, bzw. dem Instandhaltungsrückstau. Sind bei einem undichten Dach schon größere Durchfeuchtungsschäden vorhanden, so sind die dann anstehenden Baumaß-nahmen oft sehr kostspielig. Eine wichtige Fragestellung für jeden Hausbesitzer, aber auch für jeden Kaufinteressenten bei einer Immobiliensuche:


„Wie ist der IST-ZUSTAND der Immobilie?“


Wer zu spät den Rat sucht, muß mit hohen Sanierungskosten rechnen. Der Sachverständige wird beratend zur Seite stehen, um einen größeren »Instandhaltungsrückstau« wirksam zu vermeiden. Das Sachverständigenbüro Schütte und Partner wird diesen Rat zusätzlich auch noch unabhängig und frei von wirtschaftlichen Zwängen erteilen. Eventuell völlig unnötige Instandhaltungsmaßnahmen können nämlich auch teuer sein.


Der Umfang einer Begutachtung bei Altbauimmobilien orientiert sich grundsätzlich nach folgender Chronologie:

01. Bestehende Gebäude beurteilen mit genereller Problemstellung

02. Feststellungen von Schwachstellen, Baumängeln und Bauschäden 

03. Keller, Kellerwände, -decken und -fußböden

04. Fassaden, Außenwand-Oberflächen

05. Außenfenster, Außentüren

06. Dacheindeckungen, Dachstühle

07. Abgedichtete Dächer, Dachterrassen, Balkone

08. Geschoßdecken, Fußböden, Deckenbekleidungen

09. Geschoßtreppen, Treppenbeläge

10. Wandbekleidungen innen, Innenwände, Innentüren

11. Heizungsanlagen, Kamine

12. Sanitär- und Elektroinstallationen

13. Systematische Vorgehensweise bei der Gebäudebeurteilung

14. Hilfsmittel, Verfahren und Geräte erleichtern die Überprüfung

15. Planung von Instandsetzungsmaßnahmen und wer kann sie ausführen?


Eine erste Orientierungshilfe finden Sie hier:

               Der große Ratgeber zu Schäden an Gebäuden:          


Auf folgende Fachinformation der HWK Münster wird ferner hingewiesen:

Flyer 


Fachbroschüren

 

Weitere Informationen erhalten sie über  das Bildungszentrum Münster (HBZ).

Es besteht seit Februar 2001 mit dem Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden Rohstoffen (KNR).

Das bundesweit arbeitende Zentrum ist im Paul Schnitker-Haus im Demonstrationszentrum Bau und Energie angesiedelt.

Während der Aufbauphase wurde das Zentrum durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gefördert.

Ziele des KNR:
Die Arbeit des Zentrums ist auf Information ausgerichtet. Hauptziel ist es, Kenntnisse zum Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen zu vermitteln. Auf diese Weise soll ein Beitrag geleistet werden, die Bekanntheit und die Verwendung von Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen zu steigern.

Zielgruppen:
Das Zentrum wendet sich mit seinen Angeboten an Architekten, Handwerker, Baustoffhändler und Verbraucher und kooperiert auch mit Herstellerfirmen, Forschungsinstituten und zahlreichen weiteren Multiplikatoren.

Handwerkskammer Münster

Bismarckallee 1
48151 Münster
Tel.: 0251 / 5203 - 0
Fax: 0251 / 5203 - 106