Baumängel und Bauschäden
Wir treffen grundsätzlich Feststellungen zu Baumängel und Bauschäden.
Die Ursachenklärung von baulichen Problemen steht sehr oft im Vordergrund einer Begutachtung.
Es liegt dann am Auftrageber, ob anschließend eventuell auch deren Beseitigung Vertragsbestandteil ist., d.h. wir begleiten und überprüfen dann die evt. baulich und konstruktiv erforderlichen Instandsetzungs- oder Fertigstellungsmaßnahmen.
Die Bereiche, in denen häufig Baumängel und Bauschäden feststellbar sind,
betreffen folgende Baugewerke:
Rohbauarbeiten (Mauer-, Stahlbeton- und Betonarbeiten)
Abdichtungsarbeiten im erdberührten Bauteil
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Holzfachwerkkonstruktionen
Stahlbaukonstruktionen
Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten
Klempner- und Metallbauarbeiten
Erd- und Grundbau, je nach Umfang auch in Abstimmung und Koordinierung mit einem Ingenieurbüro für Grundbau, bzw. ein Geotechnisches Büro (Bodengutachter/in)
Ausbauarbeiten
Fenster- und Türanlagen, Rollladenarbeiten
Schreiner- / Tischlerarbeiten
Estricharbeiten
Putz- und Stuckarbeiten
Klinker- und Verblendarbeiten
Maßnahmen zur Wärmedämmung und Schallschutz, Wärmedämmverbundsysteme
Trockenbau- und Gipskartonarbeiten
Treppenbau
Natursteinarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
Parkettarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten
Haustechnische Gewerke, evt. je nach Umfang auch in Abstimmung und Koordinierung mit einem Ing.-Büro für Haustechnik: Elektro-Sanitär-Heizung-Lüftung.[©mk]
Baumängel in der Historie
I. Einsturz historischer Gebäude
Der bedeutendste deutsche Barockarchitekt und -bildhauer war Andreas Schlüter. Er wird 1699 vom Kurfürsten Friedrich III. zum Schlossbaumeister berufen. Er baut das Renaissanceschloss zur großartigsten Barockresidenz Deutschlands aus.
1701 zieht der König im Triumphzug in das neue Schloss ein.
Die Münzturmkatastrophe.
Auf Befehl des Königs baute der Baumeister Andreas Schlüter einen 120,00 m hohen Glockenturm an der Nordwestseite des Schlosskomplexes. Zur damaligen Zeit das höchste Gebäude in Europa. Da man aber noch keine Tiefenbohrungen vornehmen konnte, wurde eine in 20,00 m Tiefe im Flussschwemmland der Spree liegende, große Torflinse nicht erkannt und beachtet. Sie wurde vielmehr durch das Gewicht des Turmes eingedrückt.
Es entstanden große Risse und der Turm neigte sich und drohte einzustürzen. Er musste wieder abgetragen werden. Die Kosten für Bau und Abtragung überstiegen die Baukosten des gesamten Schlosses von 1701.
II. Pfusch am Bau
Schreiben des Landrichters Michael Ludwig Wellmer (*) aus Markt Erlbach im Rezartkreis (heutiges Mittelfranken), 1823.
Übersetzung aus dem Altdeutschen in das Hochdeutsche:
Über einige Baumängel und deren Beseitigung.
"Das Bauwesen leidet auf dem Land und insbesondere in unserem Bezirk an mehreren Mängeln, deren Verbesserung wünschenswert erscheint. Es mangelt sehr an geschickten und redlichen Handwerkern, vornehmlich an Maurer-, Schreiner- und Schlossermeister. Die meisten liefern nur plumpe Pfuscharbeit und sind zudem auch nicht preiswerter wie die besten städtischen."
(*) Quelle: WELLMER, Michael Ludwig, Richter; geb. um 1780; WG.: Landrichter; Veröffentlichungen.: Bemerkungen zur Hypothekenordnung für das Königreich Bayern 1819, Entwurf eines neuen Militär-Einreihungsgesetzes für das Königreich Bayern 1819, Gutgemeinter Rat und ausführbarer Vorschlag zur Verminderung der aus dem gerichtlichen Prozessführen erwachsenden Übel 1823, Bemerkungen über den Entwurf des Strafgesetzbuches für das Königreich Bayern 1824; Son.: erwähnt 1819-1825, Hamberger/Meusel, DBA 1349,265, DBI 4, 2178c, IBI 3, 1139a
Fazit:
Baumängel und Bauschäden sind keine "Last" der Neuzeit.
Sie gab es vielmehr auch schon in der so genannten "Guten, alten Zeit".