Schütte und Partner - Beratende Ingenieure im Bauwesen

Ingenieurleistungen

Baurecht

Fragen zur: Bebaubarkeit von Grundstücken | Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen | Nutzungskonzepte | Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung | Verhandlung mit Behörden |


Fragen zu bautechnischen Nachweisen: 

Für Herrn Dipl.-Ing. Christian Schütte wählen Sie bitte

+49 (0)201 - 44 23 57

Wir arbeiten in einem Netzwerk mit qualifizierten und erfahrenen Kollegen zusammen, so dass wir Sie auch bei weitergehenden Fragen z.B. bei Gebäudeplanungen bestehend aus Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie der Realisierung Ihres Bauprojekts im Team unterstützen können.


Renovieren und Modernisieren

Ausbau, Aufstockungen oder Anbauten | Modernisierung | Sanierung | Renovierungsmaßnahmen | Umbau | Baurechtliche Zustimmungen


Baumaßnahmen

Angebotseinholung und Kostenkontrolle | Leistungsvergleich und Abrechnung | Unterstützung bei der Freigabe von Zahlungen | Hilfe bei der Beseitigung von Mängeln während und nach der Gewährleistungszeit


Fragen der Altbausanierung

Machbarkeitsstudien | Kostenschätzung und Budgetplanung

Mit Ihnen gemeinsam entwickeln und präzisieren wir Ihre Projekt-Idee bei Altbauten. Die bedarfsgerechte Konzeption und Umsetzung der Bedürfnisse von Investor/Bauherr und Nutzer sehen wir als die Grundlage unserer Tätigkeit.


Wir erstellen für Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise.


Ausführungsüberwachung

Bauleiter begleiten den Ausführungsprozess bis zur Fertigstellung des Gebäudes.

Kontrolle von Angebot und Ausschreibung | Überprüfen der Ausführung auf Einhaltung der Details | Bauleitung: Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmen | Rechnungsprüfung und Qualitätskontrolle der Leistungen | Mängelfeststellung und deren Beseitigung


Innenausbau

Für jede Aufgabe ist es uns von Neuem wichtig, den Bedürfnissen entsprechend eine Lösung zu finden, die aus den gegebenen Rahmenbedingungen das Maximum herausbildet.


Energieberatung 

Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV,

Maßnahmen zur Energieeinsparung und Wärmedämmung | Energiekonzeptionen |


Blower-Door-Messungen

Wir führen Messungen nach dem modernen Blower Door-System durch. Im Rahmen der Maßnahmen zur Energieeinsparung spielen Blower Door-Messungen eine wichtige Rolle. Um die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle qualitativ und quantitativ zu erfassen, steht mit der Blower Door-Verfahren ein geeignetes, standardisiertes Messverfahren zur Verfügung. Die Bezeichnung stammt von der gebräuchlichsten Mess-Vorrichtung, gewissermaßen einer luftdichten Tür mit Ventilator. Mit dem Verfahren kann schon im frühen Baustadium sehr exakt ermittelt werden, wie oft das Luftvolumen der beheizten Räume eines Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz (daher auch die Bezeichnung "Differenzdruck-Verfahren") zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Während die Druckdifferenz aufgebaut ist, also Unterdruck im Innenbereich besteht, können Leckstellen in der Gebäudehülle zuverlässig lokalisiert werden. Nach der geltenden EnEV (Energieeinsparungsverordnung) entsprechen Messmethoden mittels Über- oder Unterdruckverfahren dem Stand der Technik. Blower Door-Messungen stellen einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung dar.


 Situation ohne Blower-Door


 bauliche Situation mit Blower-Door

Undichte Stellen an der Gebäudehülle werden "sichtbar" und lassen sich lokalisieren.