Wir erstellen Gutachten, wenn Feststellungen ausführlich erläutert und dokumentiert werden müssen.
Die zu sichernde Tatsache oder der Sachverhalt wird u.a. schriftlich dargelegt und fotografisch dokumentiert, falls erforderlich auch mittels Zeichnungen oder Messungen.
Tabellarische Übersicht nach Sachgebieten
Die folgende tabellarische Übersicht gibt Ihnen den Hinweis welchen unserer Partner Sie für Ihr konkretes Problem ansprechen können, damit wir Ihnen helfen und Sie beraten können.
Sachgebiet | Teilgebiet bzw. Bauteil | zust. Sachverständiger |
Abdichtungen | Baumängel/Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Altbauten oder Altbauschäden | Instandhaltungsrückstau | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Bauphysik/Thermografie | Wärmeschutz | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Bauphysik | Schallschutz | Dipl.-Ing. C. Schütte |
Betonbauteile oder Betonschäden | Stahlbeton/Beton | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Beweissicherungen | Bauzustandsfeststellungen privat oder gerichtlich | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Blower-Door-Messungen | Luftdichtheit bei Gebäuden | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Bodenkonstruktionen B.-Konstruktionsschäden | Trittschallschutz | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Bauwerksprüfungen | Bestandsbauten | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Dächer und Balkone | Flachdach und Balkone | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Dächer | Dacheindeckungen | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Decken aus Beton | Mängel und Schäden | Dipl.-Ing. C. Schütte |
Decken aus Holz | Mängel und Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Dränanlagen | Mängel und Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Estrichkonstruktionen | Alt- und Neubau | |
Fassadenanschlüsse | Metall/Glas an Putz/MW | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Fassaden aus MW oder Fassadenschäden | Verblendschalen/Klinker | Dipl.-Ing. C. Schütte Dipl.-Ing. B. Schütte |
Fachwerkbauten | Holzbaumängel | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Flachdächer | Mängel und Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Fliesen- und Plattenarb. | Wand- u. Bodenflächen | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Fenster und Haustüren | Bauteilanschlüsse | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Feuchtigkeitsschäden Feuchtigkeitsschäden | Wand/Decke/Boden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Innentüren,Holzbauteile | Baumängel/Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Keller | Tragwerksplanung | Dipl.-Ing. C. Schütte |
Keller oder Kellerschäden | Konstruktive Bauteile Kellerabdichtungssysteme | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Maler- u. Tapezierarb. | Baumängel/Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Putz- u. Stuckarbeiten | Baumängel/Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Risse oder Risseschäden | Wände und Decken | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Schimmelpilze oder Schimmelpilzschäden | Ursache und Analyse | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Schäden an Gebäuden | Ursache und Analyse | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Selbständige Beweis- verfahren u. Rechtsstreite | für Amts- und Landgerichte, Oberlandesgerichte
| Dipl.-Ing. B. Schütte |
Tiefgaragen | Undichtigkeiten | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Tragwerksplanungen und bautechnische Nachweise | Massiv- und Holzbau | Dipl.-Ing. C. Schütte |
Thermografie | Wärmeschutz | Dipl.-Ing. b. Schütte |
Wände | Schall u.Wärmeschutz | Dipl.-Ing. C. Schütte Dipl.-Ing. B. Schütte |
WU-Beton-Konstruktionen | Stahlbetonbau | Dipl.-Ing. B. Schütte |
Zimmer- und Holzbau | Mängel und Schäden | Dipl.-Ing. B. Schütte Dipl.-Ing. C. Schütte |
Dipl.-Bauing. Bernhard Schütte +49 (0)228 - 369 888 40
Dipl.-Bauing. Christian Schütte +49 (0)201 - 44 23 57
Baumängelsuche an einem neuen Bürohaus einer Düsseldorfer Firma mit Ndl. in Dubai:
Untersuchungen u.a. an der Glasfassade bei +43 Grad Celsius Außentemperatur in 2007
Grundsätzlich gilt:
Schlußfolgerungen werden gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) begründet sowie präzise und verständlich beschrieben.
Viel Wissen hat nichts mit Qualität zu tun, sondern Wissen muss vielmehr selektiert und geordnet werden, dies gilt insbesondere für das bautechnische Wissen der Fachgebiete Bauingenieurwesen und Architektur. Beide Fachrichtungen werden durch das Büro Schütte und Partner berücksichtigt.
Bauliche Anlagen gliedern sich bei der gutachterlichen Tätigkeit in folgende Gruppierungen:
Wohnhäuser | Baumängel und Bauschäden | Feststellung und Dokumentation |
Bürohäuser | Baumängel und Bauschäden | Feststellung und Dokumentation |
Geschäftshäuser | Baumängel und Bauschäden | Feststellung und Dokumentation |
Hochhäuser | Baumängel und Bauschäden | Feststellung und Dokumentation |
Sonderbauten | Baumängel und Bauschäden | Feststellung und Dokumentation |
Untersuchungen erstrecken sich auf Teilbereiche oder das komplette Gebäude.
Gutachten über bauliche Gegebenheiten werden in der Regel benötigt bei,
-außergerichtlichen Problemfällen,
-Beweissicherungen in Rechts- und Streitfällen,
[Autohaus in Ahrweiler mit dreidimensionaler, auf die Außenwand "aufmontierter" Werbung in Form eines KFZ-Unfallschadens] ©mk
- Problemstellungen unter Nachbarn,
- bei Mietstreitigkeiten,
- bei Neubaumaßnahmen,
- bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen,
- im Vorfeld eigentlicher Baumaßnahmen,
- bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Thema: Instandhaltungsrückstau),
- bei laufenden Bautätigkeiten (Thema: Baumängel).
Beweissicherung an der Baustelle
Gutachten
im Fachgebiet "Schäden an Gebäuden" (Gebäudeschäden)
basieren auf den
technischen Kenntnissen des Sachverständigen*
2.1 Die Grundkenntnisse des Sachverständigen über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens gelten durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Technischen Universität (Hochschule) oder Fachhochschule als nachgewiesen.
2.2 Die „Besondere Sachkunde" ist auf dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden neben den Grundkenntnissen nach 2.1 in der gründlichen Kenntnis des in den nachfolgend aufgeführten Fachgebieten enthaltenen Wissensstoffes zu sehen. Daher werden er weiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert.
Die „Besondere Sachkunde" beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die „speziellen Kenntnisse" von Spezialsachverständigen abzugrenzen. Bei der Erfordernis „spezieller Kenntnisse" muss der Sachverständige Spezialsachverständige auswählen, ihre Aufgabenstellung präzisieren, ihre Tätigkeit koordinieren und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen bewerten und in die eigenen Beurteilungen einarbeiten können.
Wissensstoff/Sachkunde
a) Bauphysik
Verhalten der Baustoffe und Bauteile bei Einwirkung von Temperatur, Feuchte, Schall, Brand, Erschütterungen usw. unter bauüblichen Bedingungen.
b) Bauchemie
Chemie der Baustoffe, soweit deren spezielle chemische Eigenschaften Einfluss auf ihr Verhalten in Baukonstruktionen und unter bauüblichen Bedingungen haben können.
c) Baustoffkunde
Kenntnis der bauüblich eingesetzten Baustoffe in ihren Eigenschaften, wie z.B. Korrosions- und Verformungsverhalten, Dauerhaftigkeit etc., Handelsformen, Produktkennzeichnungen und Prüfkriterien mit ihren möglichen Einwirkungen auf Nutzer, Bauwerke und Umwelt.
d) Baukonstruktion
Kenntnis der bei Neubauten sowie Instandhaltung und Modernisierung verwendeten Konstruktionen und deren Verhalten, insbesondere die Kenntnis über Ursachen und Auswirkungen von Schäden an diesen Konstruktionen.
e) Tragwerkskenntnisse
Kenntnis der Lastverteilung, des Trag- und Verformungsverhaltens von Bauteilen in solchem Umfang, dass die Befähigung gegeben ist, Belastungszustände von Gebäuden oder Bauteilen und hieraus resultierende Schadensfälle zu erkennen.
f) Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie
Kenntnisse, die besonders auch unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten dazu befähigen, Schäden aus mangelhafter Gründung, unzureichender Abstützung, Setzung oder hydrologischen Einflüssen einschließlich Dränung zu erkennen und zu bewerten.
g) Baubetrieb und Maschinenkunde
Kenntnis der auf Baustellen eingesetzten Maschinen, Arbeitsverfahren und Geräte, ihrer Einsatzmöglichkeiten und möglichen Einwirkungen auf die Bausubstanz, z.B. durch Schwingungen oder Erschütterungen bei Verdichtungs- oder Abbrucharbeiten.
h) Ausschreibung, Kostenermittlung
Eingehende Kenntnisse der einschlägigen Teile aus VOB und üblichen Ausschreibungshilfsmitteln. Kenntnisse über Bauabläufe, den Arbeits- und Materialaufwand für Bauleistungen und die Kostenermittlung, im besonderen auch bei Nachbesserungsarbeiten.
i) Untersuchungsverfahren des Sachverständigen
Praktische Erfahrungen mit üblichen örtlichen Untersuchungsverfahren für Bauteile und Baustoffe, Kenntnis über mögliche weiterführende Untersuchungen durch Spezialsachverständige und Prüflabors.
Fähigkeit, die Voraussetzung und Eignung von Untersuchungsverfahren zu beurteilen und die Ergebnisse hinsichtlich Genauigkeit und Relevanz zu bewerten.
j) Regelwerke
Kenntnisse der wesentlichen Regelwerke (Normen, Richtlinien etc.) hinsichtlich Inhalt und Aussagewert. Fähigkeit, die Aussagen von Regelwerken bei der Beurteilung von Sachverständigen wertend anzuwenden.
k) Beurteilungsverfahren
Kenntnisse der Verfahren zur Beurteilung von Mängeln, zur Ermittlung von Minderwerten und zur Quotelung der Verantwortlichkeiten aus technischer Sicht.
Erstmals: 07/1976 Stand: 03/2001
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Institut für Sachverständigenwesen.
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