Schütte und Partner - Beratende Ingenieure im Bauwesen

 Die Beweissicherung bzw. Bauzustandsfeststellung


Unter einer Beweissicherung oder Bauzustandsfestellung wird im Bauwesen in der Regel die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Die Bauzustandsfeststellung dient dabei u.a. zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen neu entstandenen Schäden oder Veränderungen an vorhandenen dokumentierten Schäden. Der Zustand eines Bauwerks wird in Wort und Bild aufgenommen /dokumentiert und archiviert.


Eine Bauzustandsfeststellung kann in drei Bereiche gegliedert werden:

  • Dokumentation des Bestandes vor Beginn der Bauarbeiten
  • Optional laufende Beobachtungen und Messungen während der Bauzeit
  • Optional abschließende Begehung nach Beendigung der Bauarbeiten

 


Die Zustandserfassung erfolgt in der Regel auf folgende Art:


Bei der Bauzustandsfeststellung wird der Zustand der besichtigten Bereiche eines Objekts protokolliert. Nur dort wo Schäden erkannt werden, werden diese protokolliert und soweit erforderlich fotografiert. Bei späteren Schadenmeldungen wird dann im Regelfall mit dem Umkehrschluss "Wo keine Protokollierungen/Aufnahmen existieren – waren auch keine Schäden"argumentiert. In der Protokollierung erfolgt der Hinweis: Ansonsten keine Auffälligkeiten, Schäden oder Risse im visuell einsehbaren Bereich  oder ähnliche Formulierungen.


In der Regel ist die Bauzustandsfeststellung ausreichend um neu entstandene Schäden oder Veränderungen zu erkennen und somit Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Mit einer Bauzustandsfeststellung können berechtigte Ansprüche (an)erkannt und ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.



 


Das Thema Beweissicherung/Bauzustandsfeststellung wird in der Regelwerken oder im Gesetz äußerst dürftig behandelt. Als formelle Grundlage wird vielfach auf die DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" verwiesen. Hierin steht:


"Es wird empfohlen, im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Bauarbeiten unter Mitwirkung aller Beteiligten den Zustand der bestehenden Gebäude festzustellen ..."


Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich unter "Vertiefung" folgender Kurztext:


"Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist."

 


Vorschlag des Sachverständigenbüros Schütte und Partner hierzu:


Es wird empfohlen, für all die Fälle, in denen durch eine geplante Baumaßnahme Schäden zu erwarten sind, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ein so genanntes


Beweissicherungsverfahren - Bauzustandsfeststellung


durchzuführen, an dem alle evtl. Betroffenen beteiligt sind.


Die Bauzustandsfeststellung umfasst hierbei u.a. die Dokumentation aller vor Beginn der Vertiefung vorhandenen Bauschäden am Nachbargrundstück. Das Anbringen von Rissmonitoren ermöglicht die Beobachtung der Veränderung von bereits vorhandenen Rissen in bestehenden Gebäuden. Höhenbolzen ermöglichen die Beobachtung von Setzungen und Verschiebungen.


 


Die obigen sehr allgemein gehaltenen Empfehlungen lassen leider einen viel zu großen Freiraum für die praktische Durchführung der Zustandsdokumentation. Im geltenden Vorschriftenwerk gibt es weder Durchführungsrichtlinien noch Hinweise auf den Umfang der Dokumentation. Auch an die Qualifikation des Gutachters werden keinerlei Anforderungen gestellt.

Der Auftraggeber sollte als Mindestqualifikation ein abgeschlossenes Studium in den Fachbereichen Bauingenieurwesen oder Architektur und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung fordern.


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